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Allgemeine Bedingungen

MIETBEDINGUNGEN
Das gemietete Auto ist Eigentum des Vermieters, dessen Nutzung durch den Mieter nur für den im Vertrag genannten Zeitraum und unter Einhaltung der darin vorgesehenen Bedingungen genehmigt wird. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Anmietung oder Verlängerung der Anmietung eines Autos zu verweigern.
Alter  : Wer ein Fahrzeug mieten und fahren möchte, muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins der Klasse B. Das Fahrzeug darf nur von der im Vertrag eingetragenen Person gefahren werden  . Die Autorisierung eines zweiten Fahrers erfolgt nur durch die Unterschrift des Vertreters des Vermieters.
KM-Limit  : Zwischen 1-3 Tagen gibt es ein Limit von 400 km/Tag. 4 Tage – 1400 km, 5 Tage – 1600 km, 6 Tage – 1800 km, Eine Woche – 2000 km, 10 Tage – 2500 km, 2 Wochen – 3000 km Limit, 17-18 Tage – 3500 km, 3 Wochen – 4000 km Limit, 25-26 Tage – 4500 km, 1 Monat – 5000 km Limit.
Überschreitungen von 50-100 km werden akzeptiert und sind kostenlos; über 100 km werden 0,1 Euro/km berechnet.
 Zahlung  : Der Wert der Mietleistungen wird für den gesamten gewünschten Zeitraum im Voraus bezahlt, sowohl die Miete als auch die Kaution. Es kann per Banküberweisung, mit Karte oder bar in Euro, GBP oder Ron zum BNR-Satz +1 % ab dem Tag der Zahlung erfolgen.
* Eine  vorzeitige Anlieferung  vor der vertraglich vereinbarten Frist wird mindestens 2 Tage vorher angekündigt, um das Auto erneut reservieren zu können - in diesem Fall erstattet das Unternehmen das Geld für nicht genutzte Tage nicht zurück, sondern stellt einen Wertgutschein aus die der Kunde für eine spätere Anmietung verwendet.
Der Mietpreis: beinhaltet ITP-Kontrolle, Fahrzeugwartung, Ölwechsel, obligatorische Versicherung, Rovigneta, Ersatz des defekten Fahrzeugs, wenn der Defekt nicht auf unsachgemäßen Gebrauch des gemieteten Fahrzeugs zurückzuführen ist, sondern auf Ursachen, die eng mit dem Auto zusammenhängen  .
 Lieferung/Erhalt : Das Fahrzeug wird in gutem Betriebszustand geliefert, ohne Mängel, die durch die Natur verborgen sind und die Bewegung verhindern würden, innen/außen sauber und mit vollem Tank. Somit ist der Kunde verpflichtet, es unter den gleichen Bedingungen zu bringen; Andernfalls wird der Eigentümer gemäß diesem Vertrag Mängel oder Unregelmäßigkeiten des Fahrzeugs/der Inventargegenstände von der Garantie in Rechnung stellen. Jede Reklamation bezüglich des Zustands des Autos muss innerhalb von 1-2 Stunden nach Erhalt erfolgen.
 Rückgabe  : Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und zu den gleichen Bedingungen zurückzugeben, zu denen er es ursprünglich übernommen hat. Die Mindestmietdauer beträgt 48 Stunden; die ersten 2 Stunden der angekündigten Verspätung   sind kostenlos; bei einer Verspätung von mehr als 3-4 Stunden wird ein weiterer Miettag berechnet. Bei unangekündigten Verspätungen  von  mehr als 6 Stunden, in denen der Kunde nicht ans Telefon geht, wird der Halter dies als Verschulden betrachten und den Diebstahl des Autos bei der Polizei melden.
- Die Nutzung des Fahrzeugs über die Mietdauer hinaus ohne vorherige Ankündigung und diesbezügliche schriftliche Genehmigung stellt eine Straftat der illegalen Aneignung des Fahrzeugs dar und wird gemäß dem rumänischen Strafgesetzbuch sanktioniert, wobei sich der Eigentümer das Recht vorbehält, gemäß dem Gesetz zu handeln.
 Verlängerung  : Jede Verlängerung der Mietdauer muss vom Kunden einige Tage vorher angekündigt werden und erfolgt nur, wenn keine andere vorherige Reservierung für das Auto vorliegt. Jede Verlängerung der Mietdauer muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Verlängerung bezahlt werden.
Achtung:  Es wird nicht akzeptiert, das Auto aus dem Garantiegeld zu verlängern , da die Garantie die Rolle hat, den Eigentümer im Schadensfall zu entschädigen.
Zusätzliche Gebühren  : Alle Verkehrsstrafen, Reifenkeilen, Brücken- oder Parkgebühren, alle Schäden, die der Kunde an anderen Personen oder Gebäuden verursacht (nicht von der RCA-Versicherung gedeckt), sowie der Wert von Reparaturen (aufgrund von Mängeln, die vom Mieter verursacht wurden ) während des Zeitraums die Miete von ihm getragen wird und sich mit Vertragsunterzeichnung zur Zahlung verpflichtet.
Andere mögliche Gebühren:  Autos, die ohne volle -2 Euro/Liter gebracht werden; ungewaschen gebrachte Autos - zwischen 50 und 100 Ron; Autos mit fehlenden Abdeckungen - 100 Ron; Autos mit fleckiger Polsterung - zwischen 150 und 200 Ron.
** Das Rauchen im Auto ist verboten, daher wird das mit einer Zigarette verbrannte Polster mit Beträgen zwischen 100-200 Euro berechnet.
         Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags verpflichtet sich der Mieter unwiderruflich: alle geltenden rumänischen Gesetze zum Straßenverkehr einzuhalten; das Auto nicht über die Landesgrenzen hinaus zu fahren; das Auto nicht an andere Personen zu verleihen; das Fahrzeug nicht für gewerbliche oder andere Tätigkeiten zu verwenden; nicht an Dritte weiterzuvermieten; das Fahrzeug nicht über die im Ticket angegebenen Grenzen hinaus zu überladen; das Fahrzeug nicht zur Teilnahme an Rennen/Wettbewerben zu verwenden; das Fahrzeug nur im Rahmen einer vom Eigentümer vereinbarten Dienstleistung zu reparieren; das Fahrzeug nicht unverschlossen, mit anliegenden Schlüsseln und geöffneten Fenstern/Kofferraum zu lassen; das Fahrzeug nur für den in diesem Vertrag vorgesehenen Zweck zu benutzen; das Fahrzeug nur auf öffentlichen Straßen zu fahren, seine Verwendung ist auf Waldwegen, holprigen, nicht ausgebauten Straßen verboten; das Auto nicht auf überfluteten Straßen zu fahren; kein Fahrzeug, Wohnwagen/anderes Objekt zu schieben oder abzuschleppen; nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen zu fahren. Jeder Verstoß gegen die oben genannten Klauseln führt zur Verweigerung der Garantie und der Forderung nach anderen materiellen Schäden, falls das Auto infolge des Verstoßes gegen das Obige Schaden erleidet.
*** Der Mieter verpflichtet sich außerdem, den Vertreter des Unternehmens unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er beim Betrieb des Fahrzeugs Glühbirnen an der Tafel oder andere ungewöhnliche Anzeichen bemerkt, die seinen technischen Zustand oder sogar die Sicherheitsbedingungen des Verkehrs gefährden können.
 GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG
**Hinweis:  Zum Zeitpunkt der Anmietung inspiziert der Mietwagenvermittler das Auto zusammen mit dem Kunden und notiert alle Anzeichen und Schäden in der Autoskizze. 
DER KUNDE IST VERPFLICHTET, SEIN FAHRZEUG SORGFÄLTIG ZU ÜBERPRÜFEN, WENN ER IN SEINEN BESITZ KOMMT, VIDEOS UND FOTOS ZU MACHEN UND DEN VERMITTLER AUFMERKSAM ZU MACHEN, FALLS ER NICHT ALLE SCHÄDEN AM FAHRZEUG NOTIERT HAT.
          Für das gemietete Fahrzeug hinterlegt der Mieter eine Kaution je nach Fahrzeugklasse zwischen 200-400 EUR.
Die Garantie wird dem Kunden bei Vertragsende zurückerstattet, sofern er das Fahrzeug in demselben Zustand übergibt, in dem er es erhalten hat.
Die Kaution kann vom Mieter einbehalten werden - teilweise oder sogar vollständig, abhängig von den folgenden Situationen:
- bei Schäden/Beschädigungen/Modifikationen am Fahrzeug, d.h.: zerkratzte, gerissene, verbogene, gebrochene, verstopfte, abgebrochene Elemente (Schäden durch einen Verkehrsunfall, Einparkmanöver oder Feststellung einer Beschädigung durch einen unbekannten Urheber, einschließlich verursachter Schäden durch Schnee und von Gebäuden heruntergefallene Tauben, durch den Sturm abgebrochene Äste, Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren). In diesen Fällen wird die hinterlegte Bürgschaft je nach Einschätzung des Mitarbeiters der Gesellschaft ganz oder teilweise belastet.
- wenn das Auto mit Schäden durch einen Verkehrsunfall zurückgegeben wird und der Mieter keine Belege vorlegt (Polizeibericht, Reparaturgenehmigung, gütliche Unfallanzeige, Kopien der Dokumente der anderen am Unfall beteiligten Fahrer);
- wenn der Mieter nach einem technischen Versagen jeglicher Art oder einem Unfall aufgibt und die Beaufsichtigung des Fahrzeugs nicht gewährleistet;
- im Falle eines Verstoßes gegen eine der unter Punkt V genannten Bestimmungen und gegen ein vom rumänischen Staat bereitgestelltes Gesetz;
- bei mutwilliger Ausbeutung des Mietfahrzeuges mit daraus resultierender Beschädigung des Fahrzeuginnenraumes (Flecken oder Einbrennen der Polsterung, Verschmutzung des Domes, Verlust des Autoschlüssels oder von Inventargegenständen, Beschädigung der Felgen und Reifen)
- bei Fehlfunktionen, die durch unsachgemäßen Betrieb des Fahrzeugs verursacht wurden: kaputte Ölwanne, Beschädigung des Motorschilds, Zerstörung der Kupplung durch übermäßiges Schleudern (auf Schnee, Schlamm oder nassem Gras), Fahren auf überfluteten Straßen;
- wenn der Kunde das Einschalten einiger Warnleuchten an Bord ignoriert und das Auto weiter benutzt, was zu technischen Störungen führt.
*** Hinweis - Wenn das Auto nach einem Unfall aufgrund der oben aufgeführten Ursachen nicht mehr auf Rädern transportiert werden kann, verpflichtet sich der Kunde mit der Unterzeichnung dieses Vertrages, die Kosten für den Transport auf der Plattform bis zu dem Ort zu tragen, an dem er vermietet es.
Im Falle eines vom Mieter verursachten Unfalls versichert das Unternehmen das Ersatzauto nicht mehr und gibt das Geld nicht an den Kunden zurück, da es den durch sein Verschulden verursachten Schaden ersetzt.
*** Bei Anmietung mit Vollkaskoschutz ist der Kunde nicht verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die von ihm oder anderen Personen verursacht wurden, aber er ist verpflichtet, die Kosten der Autoplattform bis zum Einsatzort zu bezahlen, wenn er einen Schaden verursacht das Auto durch seine Schuld und es ist nicht es noch auf Rädern bewegen kann. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Auto nicht umzutauschen und das Geld nicht an den Kunden zurückzugeben, der den Unfall durch sein Verschulden verursacht hat.
 
 
 VERFAHREN BEI EINEM UNFALL
Im Falle eines Unfalls, Schadens oder Diebstahls ist der Mieter vor allem verpflichtet, den Vermieter unverzüglich anzurufen, um den Vorfall zu melden und sich bei der Lösung des Problems beraten zu lassen. Dann muss er sich folgende Unterlagen besorgen:
- Einvernehmliche Unfallaufklärung bis ins kleinste Detail abgeschlossen - falls sich die Parteien gegenseitig das Verschulden anerkennen, zusätzlich Kopien der Papiere des anderen beteiligten Autos und der Dokumente des hinter dem Steuer sitzenden (Kassenzettel und Quittung für das Auto, Bulletin und Führerschein an den Fahrer)
Bei einem Unfall mit erschwerenden Umständen , der das Eingreifen der Polizei erfordert, muss Folgendes eingeholt werden:
- POLIZEIBERICHT/PROTOKOLL, der die Unterschrift der Polizeibehörde, die den Bericht erstellt, den Stempel der Polizeidienststelle und den Hinweis, dass das Fahrzeug unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken gefahren wurde/wurde, enthalten muss
- REPARATURGENEHMIGUNG, die die Unterschrift und den Stempel des Polizeibeamten sowie alle beschädigten Teile des Fahrzeugs enthalten muss
- KINDER GEMÄSS RCA UND EMPFANG DER ANDEREN BETEILIGTEN FAHRZEUGE UND KINDER GEMÄSS DEM BULLETIN UND DER LIZENZ DER ANDEREN BETEILIGTEN FAHRER.
***Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Mieter, alle nach geltendem Recht erforderlichen Erklärungen zur Einleitung des Entschädigungsverfahrens abzugeben.
 
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Vom Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bis zur Rückgabe an seinen Besitz ist der Eigentümer von der Haftung für Schäden befreit, die Dritten durch das an den Kunden vermietete Fahrzeug entstehen. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für das Fahren des Autos auf öffentlichen Straßen und die damit verbundenen Bußgelder.